Parkausweise § 29 b StVO

Achtung! Die „alten“ Parkausweise gemäß § 29b StVO, das sind die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellten Ausweise ohne Foto, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.


Achtung! Die „alten“ Parkausweise gemäß § 29b StVO, das sind die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellten Ausweise ohne Foto, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.