Hier die gesamte Ausgabe des Bizeps Newsletters
Sie
Liebe LeserInnen von BIZEPS!
Ich übersende Ihnen hiermit die Juli-Ausgabe von BIZEPS.
Mit besten Grüßen
Martin Ladstätter M.A.
Wien: Pläne zur verkehrsberuhigten Innenstadt und die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Am 17. Juni stellten Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (GRÜNE) und Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) das neue Verkehrskonzept für den 1. Bezirk vor. Ziel: Weniger Autos in der Wiener Innenstadt
Das Vorhaben soll, wenn es nach den Plänen der Vizebürgermeisterin Birgit Heben geht, noch vor der Wien-Wahl im Oktober 2020 umgesetzt werden. Ziel sei eine Verkehrsreduktion um bis zu 30 %.
Bezirksvorsteher Markus Figl betont: „Wir haben uns auf einen Weg geeinigt. Es wird ein Gesamtverkehrskonzept geben.“ Im Vorfeld hatte es einigen Widerstand gegeben. Dementsprechend sind einige Ausnahmen geplant, wie auch ORF-„Wien heute“ berichtete.
Details werden noch geklärt
Auch die Mediensprecherin von Vizebürgermeisterin Hebein, Theresa Vonach, teilt auf BIZEPS-Anfrage zur weiteren Vorgangsweise und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen mit: „Es gibt noch ein Verfahren. In diesem Verfahren werden verschiedenste Details geklärt.“ Sie betont abschließend: „Es wird dafür Sorge getragen, dass solche Ausnahmen nicht übersehen werden.“ Ob das Vorhaben umsetzbar ist, werden die nächsten Wochen zeigen. sch
Was ist für Menschen mit Behinderungen vorgesehen?
In der Pressekonferenz war unter anderem von Ausnahmen für Personen mit Parkausweis gemäß § 29b StVO die Rede. Vizebürgermeisterin Birgit Hebein dazu: „Wir wollen niemanden übersehen. Selbstverständlich werden Menschen mit Behinderungen ihr Auto nutzen können.“
Es sei auch klar, „dass wir Menschen mit Behinderungen selbstverständlich nicht das Leben erschweren.“ Ausnahmen sind ebenso für Einsatzfahrzeuge und Pflegedienste geplant. Aber wie sieht es mit Fahrtendiensten aus? BIZEPS fragte nach: Niki Kunrath, Sprecher für Menschen mit Behinderung (Die Grünen Wien), teilt BIZEPS mit: „Es wird selbstverständlich darauf zu achten sein, dass Menschen mit Behinderung ebenso von Fahrtendiensten in und von der Inneren Stadt gebracht und abgeholt werden können, wie dies ja auch selbstverständlich bei Besitzer*innen von entsprechenden StVO 29b-Ausweisen ausdrücklich formuliert wurde.“
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ORF.at ab jetzt auch in einfacher Sprache
Barrierefreiheit für alle Zielgruppen: Nachrichten leicht verständlich
Gut eine Million Menschen hat in Österreich Lese- und Schreibschwächen. Auch diese große Gruppe soll täglich mit wichtigen Informationen versorgt werden. Deshalb startet ORF.at nun das Infofenster „Einfache Sprache“. Dieses kann man sich am Fuß des Nachrichtentickers einrichten und so das Wichtigste leicht verstehbar erfassen.
„Wenn wir den Anspruch haben, alle Österreicherinnen und Österreicher mit den wichtigsten Nachrichten zu erreichen, dann müssen wir auch in allen Sprachniveaus verständlich sein“, sagt ORF.at-Chefredakteur Gerald Heidegger.
Seit langem erfüllt ORF.at die Barrierefreiheit-Richtlinien, um verschiedene Zielgruppen mit Einschränkungen mit allen Informationen erreichen zu können.
Pius Strobl, Leiter des Humanitarian Broadcasting und damit auch Verantwortlicher für den Ausbau der Barrierefreiheit im ORF: „Die Inklusion von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen Schwierigkeiten beim Lesen haben, ist für mich ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Mit Nachrichten in einfacher Sprache erleichtert der ORF diesen Menschen das Verstehen von aktuellen Informationen.“
Mit dem neuen Modul „ORF.at einfache Sprache“ sollen all jene erreicht werden, die einen inhaltlich einfacheren Zugang zu den Nachrichten benötigen. ORF
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TopEasy: Informationsbarrieren überwinden durch zielgruppengerechte Sprachangebote
APA-Insight-Event über Information in einfacher Sprache – als Nachrichtenüberblick oder für Kommunikation von Behörden und Unternehmen essenziell
Mehr als ein Drittel aller Erwachsenen ist laut Level-One-Studie der Universität Hamburg nicht in der Lage, sinnerfassend zu lesen oder komplexe Informationen zu verstehen. Das hohe Sprachniveau der Kommunikation von Unternehmen, Behörden und Medien führt oft dazu, dass viele Menschen das herkömmliche Informationsangebot kaum bis gar nicht nutzen können.
Seit 2017 bietet die APA – Austria Presse Agentur mit dem Dienst „TopEasy“ Nachrichten in einfacher Sprache an. Über die gesellschaftspolitische Bedeutung von leicht verständlichen Informationen sprach APA-Newsmanager und Leiter von APA-MultiMedia Christian Kneil im Rahmen des Digital-Events APA-Insight und gab Einblicke in die Produktion zielgruppengerechter Formate.
„Mit dem TopEasy-Dienst verfolgen wir als nationaler Informationsversorger einen wichtigen Qualitäts- und Bildungsanspruch und stellen unseren Eigentümern, den Medien, tagesaktuelle Nachrichten in Wort, Bild, Grafik und Audio auf leicht verständliche Art und Weise zur Verfügung. Der Nachrichtenüberblick umfasst dabei Meldungen aus allen Ressorts und ermöglicht eine bessere bzw. zielgruppengerechte Ansprache“, so Christian Kneil über die Gründe, Übersetzungen in unterschiedlichen Sprachstufen anzubieten.
Bei den übersetzten Texten in die Sprachstufen A2 bzw. B1 handle es sich keinesfalls – wie oft angenommen – um „minderwertige Inhalte“, sondern um Informationen, die unter Einhaltung der redaktionellen Grundsätze der APA produziert und geprüft würden. APA
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Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder
Neue Empfehlungen vom 18. Juni 2020 veröffentlicht Sozial- und Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Ebenso wie in den Alten- und Pflegeheimen müssen wir auch in den Angeboten der Behindertenhilfe schrittweise wieder zum Alltag zurückkehren. Wir haben daher auch für diesen Bereich „Empfehlungen für eine schrittweise Rückkehr zum Alltag“ erarbeitet. Da uns die Partizipation der betroffenen Menschen besonders wichtig ist, haben wir diese Empfehlungen mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Einrichtungen an einem runden Tisch am 3. Juni 2020 diskutiert. Der Schutz der Gesundheit steht dabei in einem Spannungsfeld zum Grundsatz der Selbstbestimmung.
Das Grundrecht der persönlichen Freiheit muss immer beachtet werden, daher war es uns ein Anliegen, auch die Volksanwaltschaft und das Vertretungsnetz in diese Diskussion mit einzubeziehen.
Die neuen Empfehlungen wurden selbstverständlich auch mit den Bundesländern abgestimmt. Sie sind ab sofort auf der Webseite des Sozialministeriums zu finden.“ Sozialministerium
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Salzburger Monitoring-Ausschuss nimmt zum geplanten Maßnahmengesetz „Kostenreduzierte Wohnbauten“ Stellung
Kürzlich richtete der Salzburger Monitoring-Ausschuss ein Schreiben an das Amt der Salzburger Landesregierung. Er lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf vehement ab.
„Leistbarer Wohnraum ist tatsächlich eines der Kernprobleme unserer Gesellschaft“, räumt der Ausschuss ein, das geplante Maßnahmengesetz setze aber ein „falsches Signal“ und sei darüber hinaus ein „ungeeignetes Mittel zur Kostensenkung“.
Die Stellungnahme widerspricht vehement der Einschätzung der Landesregierung, wonach „keine direkten oder indirekten Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft“ zu erwarten seien. „Das erscheint angesichts der Rücknahme von Barrierefreiheits-Vorgaben geradezu grotesk“, führt Dr.in Karin Astegger für den Salzburger Monitoring-Ausschuss in ihrem Schreiben an die Landesregierung aus.
Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum gerade für die Zielgruppe der jungen Menschen. Der Entwurf ignoriert offenbar eine ganze Personengruppe. „Das Gesetz verkennt hier in diskriminierender Weise die Existenz der spezifischen Zielgruppe von jungen Menschen mit Behinderungen“, so die Stellungnahme dazu.
Zum Verständnis wird erläutert: Menschen mit Behinderungen „gehören aufgrund von (noch immer bestehenden) Benachteiligungen bezüglich Bildungs- und beruflicher Chancen sowie behinderungsbedingter Mehrausgaben zu den ökonomisch benachteiligten und sogar armutsgefährdeten Gruppen“. Eine zentrale Schlussfolgerung des Monitoring-Ausschusses lautet daher: Wenn es um leistbaren Wohnraum geht, sollten Menschen mit Behinderungen im Zentrum der Überlegungen des Landes Salzburg stehen.
Unter anderem wird auf das in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbriefte Verschlechterungs-Verbot verwiesen.
Der Salzburger Monitoring-Ausschuss lehnt den vorliegenden Entwurf vor allem wegen seines „Widerspruches zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und diskriminierenden Charakters“ strikt ab. sch
Salzburger Landesregierung verspekuliert das Wohnrecht von Menschen an Baulobby
SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich: Die Bundesregierung hat zur Einhaltung der Menschenrechte die Verpflichtung, mit barrierefreien Wohnstandards Ausgrenzungen zu verhindern.
Das Land Salzburg hat einen Gesetzesentwurf für „Kostenreduzierte Wohnbauten“ vorgelegt und will offenbar die aktuelle Krisensituation ausnützen, um den Substandard der 1960er Jahre jetzt durchzusetzen. Es wird behauptet „die vielen gesetzlichen Vorgaben haben in den vergangenen Jahren Wohnen sehr teuer gemacht. Aber: Die Grundpreise sind durch Grundstückspekulationen überhöht und damit Kostentreiber Nr. 1 im Wohnbau. Hier soll durch Ausgrenzen der Barrierefreiheit und Bauen im Grünland Geld gespart werden. SLIÖ sieht darin eine bewusste Täuschung. Es ist längst bewiesen, Barrierefreiheit verursacht kaum Mehrkosten.
Bernadette Feuerstein, Vorsitzende von SLIÖ kritisiert scharf: „Hier wird wieder versucht junge Menschen und Familien mit Kindern gegen behinderte und in der Mobilität eingeschränkte Personen auszuspielen.“ Deshalb verlangt der Dachverband SLIÖ, dass die Bundespolitik eingreift und darüber wacht, dass die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten wird. SLIÖ
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Leistbares, barrierefreies Wohnen in Tirol
Stellungnahme des Tiroler Monitoringausschusses
Der Tiroler Monitoringausschuss hat eine umfassende Stellungnahme zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Tirol abgegeben.
Teile des Textes sind in Leichter Sprache geschrieben. In die rechtlichen Details und Hintergrundwissen kann man sich jeweils anschließend vertiefen. Thematisiert werden unter anderem die gesetzliche Grundlagen, fehlende Zahlen und Daten, sowie die Dringlichkeit des Themas, nicht zuletzt durch die alternde Bevölkerung aber auch notwendige barrierefreie Infrastruktur in der Wohnumgebung.
Der Text schließt mit klaren Empfehlungen.
Im Folgenden greife ich hier nur drei aus meiner Sicht besonders bedenkenswerte Details heraus:
* Es kann laut Stellungnahme trotz viel zu weniger barrierefreier Wohnungen dazu kommen, dass diese an Personen ohne Behinderung vergeben werden.
* Mieterinnen und Mieter, die eine Wohnung barrierefrei adaptiert haben, können mitunter dazu verpflichtet werden, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, wenn sie ausziehen.
* Dass Barrierefreiheit, wenn sie schon beim Bau berücksichtigt wird, kaum Mehrkosten verursacht, wird einmal mehr mit Verweis auf internationale Studien belegt.
* Der Monitoringausschuss dazu: „Warum sollen Erleichterungen bei der Errichtung von Wohnanlagen dazu führen, dass Bauträger deshalb die Wohnungen günstiger anbieten? Derzeit zeigt der Markt, dass die Grundstückspreise (wenig Bauland) und Baukosten (hohe Nachfrage) den Preis bestimmen.“
Die massiven Lockerungen der Vorschriften in Tirol verfehlen also vollständig ihr Ziel. sch
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Apple veröffentlicht Steuerung des Mauszeigers mit Kopfbewegungen
Um einen Apple-Computer zu steuern, reicht es jetzt auch, den Kopf zu bewegen.
Mit dem Systemupdate macOS Catalina 10.15.4 hat Apple eine neue Bedienungshilfe, den Kopfzeiger, für seine Desktops und Laptops verfügbar gemacht.
Der Mauszeiger kann jetzt mit Bewegungen des Kopfes gesteuert werden. Um diese Funktion nützen zu können, wird, bis auf eine Kamera, kein spezielles Zubehör benötigt. In den meisten Apple Produkten ist bereits eine Kamera integriert. Alternativ dazu kann eine externe Webcam verwendet werden.
An individuelle Anforderungen anpassbar
Auf welche Bewegungen der Zeiger reagiert und wie schnell er sich anschließend bewegt, kann in den Systemeinstellungen individuell festgelegt werden. Ebenso wodurch der Kopfzeiger aktiviert bzw. deaktiviert werden soll.
Um Linksklick-, Rechtsklick-, Doppelklick oder Drag & Drop-Aktionen auszuführen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ebenfalls nach Belieben zugeordnet werden können. Dazu zählen u.a. das Ausführen von Gesichtsausdrücken, das Drücken von Tasten auf der Tastatur, oder die Benutzung einer Sprachsteuerung. fer
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Deutschland: Falschparken ein Schnäppchen
Das Falschparken auf einem Schwerbehindertenparkplatz in Deutschland bleibt weiterhin ein europaweites Schnäppchen, denn die dafür vorgesehene Bestrafung erhöht sich lediglich von 35 auf 55 Euro.
Leider wurden Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr wieder mal nur unzureichend berücksichtigt, kritisiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).
„Diese lächerliche Erhöhung für das unerlaubte Abstellen eines Autos auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird keinerlei Lenkungswirkung zeigen. Nur eine abschreckende Summe wie in vielen anderen EU-Staaten weit über 150 Euro hinaus sowie eine schnelle und konsequente Bestrafung dieses vermeintlichen Bagatell-Deliktes kann hier eine Verbesserung herbeiführen“, stellt Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung fest.
Der ISL ist zudem eine Beteiligung der Behindertenverbände an der StVO-Novelle nicht bekannt. Die Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen wurden in keiner Weise bei der Erstellung dieses neuen Bußgeldkataloges beteiligt.
Die ISL fordert daher die dringende Nachbesserung unter Einbeziehung behinderter Menschen bei dieser und anderen jetzt in Kraft tretenden Neuerungen in der StVO.
kobinet-nachrichten
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So wird das Hitler-Geburtshaus nach dem Umbau aussehen
Am 2. Juni 2020 präsentierte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) die Pläne zur Umgestaltung des Hitler-Geburtshauses in Braunau. Der Ort soll „neutralisiert“ werden.
„Das Vorarlberger Architektenbüro Marte.Marte wird die Umgestaltung des Hitler-Geburtshauses in Braunau vornehmen“, berichtet der ORF über die Gewinner des vom Innenministerium im Jahr 2019 ausgeschriebenen Architektenwettbewerbs. Fertig gestellt soll der 5 Millionen Euro teure Umbau bis Ende 2022 sein. „Ich freue mich daher, Ihnen heute dieses Ergebnis präsentieren zu können“, hielt der Innenminister bei der Präsentation der Entwürfe fest.
Laut Nehammer und dem zuständigen Sektionschef, Hermann Feiner, soll das Gebäude völlig „neutralisiert“ und der Gedenkstein entfernt werden.
Völlige Neutralisierung ist umstritten
Was mit dem Gedenkstein in Zukunft passieren soll, ist noch nicht sicher. Die Neutralisierung ist umstritten, ist dem ORF-Bericht zu entnehmen. Es gibt aber auch den Vorschlag, statt einer Polizeistation eine Polizei-Bildungsstätte zu errichten.
Das Mauthausen Komitee Österreich sieht im geplanten Umbau „Verdrängung statt Auseinandersetzung“ und fände das Projekt ‚Haus der Verantwortung‘ des Wissenschafters Andreas Maislinger besser. Manche WissenschaftlerInnen glauben nicht, dass die Neutralisierung funktioniert.
Der Weg zur Entscheidung
Das Hitler Geburtshaus in Braunau/Oberösterreich war seit Jahren Thema in den Medien. Seit 1972 war das Haus an das Innenministerium vermietet.
Ein jahrelanger Streit zwischen der Republik Österreich und der Eigentümerin wurde mit aller juristischer Vehemenz geführt. 2016 beschloss der Nationalrat die Enteignung des Hauses, um einen Gedenkplatz für Neonazis zu verhindern. Der Rechtsstreit wurde 2019 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshof beendet. Das Haus gehört nun der Republik.
2016 wurde ein „Abschlussbericht – Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers“ veröffentlicht. Er ging der Frage nach, was mit dem Hitler-Geburtshaus in Zukunft passieren soll.
Erwogen wurde u.a. die Übernahme als Verwaltungseinheit, aber auch die Zurverfügungstellung für eine Sozialhilfe-Organisation (wie beispielsweise die Lebenshilfe), die das Haus viele Jahre genutzt hatte.
Eine Übernahme durch die Lebenshilfe Oberösterreich wurde vom ehemaligen oberösterreichischen Landeshauptmann Pühringer favorisiert: „Wir werden dann der Lebenshilfe anbieten, dort ein Behindertenhaus zu führen.“ Dieser Plan stieß aber auf Kritik.
Im November 2019 teilte das Innenministerium mit, dass das Bezirkspolizeikommando und die Polizeiinspektion Braunau in Hitlers Geburtshaus unterkommen sollen. Ein Architektenwettbewerb wurde gestartet und nun das Siegerprojekt veröffentlicht, welches bis Ende 2022 umgesetzt werden soll. lad
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Akropolis wird barrierefrei
Die griechische Hauptstadt Athen hat einen weiteren Umbau der Sehenswürdigkeit Akropolis geplant.
Weil derzeit keine Touristinnen und Touristen mehr in der Akropolis unterwegs sind, können umfassende Renovierungsarbeiten gut durchgeführt werden. Viele Neuerungen tragen zum Ausbau der Barrierefreiheit bei. Diese Zeit eignet sich deshalb besonders gut für Bauarbeiten.
Bereits 2004 wurde die Akropolis mit einem Treppenlift und mit Kabinenaufzügen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer leichter zugänglich. Auch diesmal wird darauf geachtet, dass der Zugang zu der Sehenswürdigkeit für alle komfortabler wird. Es werden zusätzliche Besucheraufzüge installiert und neue Rampen und Fahrwege gebaut. Das führt zu einer bequemeren Befahrbarkeit der Anlage. Auch die Beleuchtungssysteme werden erneuert, was zu einer besseren Orientierung und mehr Sicherheit am Gelände führt.
Nachdem es im vergangenen Jahr mehrfach zu Blitzeinschlägen kam, wird auch das Stromnetz auf der Anlage dementsprechend verbessert. Darüber hinaus wird das Ticketsystem für den Erwerb von Besuchertickets effizienter gestaltet. Der griechische Ministerpräsident, Kyriakos Mitsotakis, plant, den Tourismus ab Juli 2020 wieder zu öffnen. lin
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Wr. Stadtwerke zum Thema Barrierefreiheit – welche Maßnahmen sind geplant?
Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und U-Bahn oder Etappen-Pläne zum Abbau von baulichen Barrieren – BIZEPS hat mit Hans-Jürgen Groß, dem Konzernbeauftragten für Barrierefreiheit der Wiener Stadtwerke über geplante Maßnahmen gesprochen.
Ob Wien Energie, Wiener Linien oder Wiener Lokalbahnen, Garagen oder die Betreuung von Friedhöfen – das alles umfasst der Aufgabenbereich der Wiener Stadtwerke.
Im Interview mit BIZEPS berichtet Hans-Jürgen Groß, Konzernbeauftragter für die Barrierefreiheit des Unternehmens, über geplante Maßnahmen bei Bus, U-Bahn, Straßenbahn und baulicher Barrierefreiheit. Er übernahm kürzlich dieses Aufgabenbereich.
Von AVAS für E-Busse bis zu Barrierefreiheit in U-Bahnen und Straßenbahnen Die neuen barrierefreien V-Züge der Wiener U-Bahn sind praktisch. Sie verfügen über einen Zugang mit Rampe, die sich automatisch ausfährt. Doch wie erkennt man, ob eine solche barrierefreie U-Bahn kommt?
Hans-Jürgen Groß erklärt, dass man plant, die Ankunft der V-Züge mit einem Unterstrich vor der Minutenanzeige zu kennzeichnen. Auch in der App WienMobil wird eine solche Kennzeichnung eingebaut sein. Die ersten Tests des Systems wurden entlang der U1 durchgeführt, doch es müsste noch Anpassungen geben. Die Einführung der Anzeige auf der Linie U1 habe sich aufgrund der aktuellen Corona-Virus Situation verzögert. Die Umsetzung ist aber ab Herbst 2020 geplant.
Auf die Frage der Abschaffung der Hochflurstraßenbahnen mit den Stufen in Wien teilt uns Hans-Jürgen Groß mit: „Aus heutiger Sicht ist vorgesehen, dass bis 2026 insgesamt 119 Flexity-Straßenbahnen die älteren Hochflurmodelle ersetzen.“
Derzeit noch keine Busse mit AVAS in Betrieb Für die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Fahrgästen ist die Ausstattung von Fahrzeugen mit sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) überlebenswichtig. Sie geben ein künstliches Motorengeräusch ab, wenn das Fahrzeug ansonsten nicht akustisch wahrnehmbar wäre. Dies ist vor allem bei E-Bussen wichtig.
Wir wollten daher wissen, ob alle E-Busse in Wien mit AVAS ausgestattet sind. Zum jetzigen Zeitpunkt, so Hans-Jürgen Groß, seien keine Busse mit AVAS in Betrieb. Derzeit plane man eine Erweiterung der Busflotte mit batteriebetriebenen Antrieben für 2023/2024. Eine diesbezügliche Ausschreibung sei derzeit aber noch nicht erfolgt. Hans-Jürgen Groß versichert aber: „Selbstverständlich werden alle Fahrzeuge EU-konform ausgestattet sein.“
Abbau von baulichen Barrieren
Bezüglich einer Überarbeitung des Etappenplans gemäß Behindertengleichstellungsgesetz zum Abbau baulicher Barrieren teilte Hans-Jürgen Groß uns folgendes mit: „Obwohl es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gibt,
haben die Wiener Linien ihren Etappenplan in den Jahren 2008, 2013 und 2016 aus Eigeninitiative evaluiert, insbesondere, um den Fortschritt der Barrierefreiheit bei den Wiener Linien zu dokumentieren. Der evaluierte Etappenplan wurde auch dem Fachverband der Schienenbahnen zur Information übermittelt.“ Eine weitere Evaluierung ist noch im Jahr 2020 geplant. mül
Barrierefreiheit auch in anderen Bereichen ein Thema Barrierefreiheit spielt bei den Projekten der Wiener Stadtwerke grundsätzlich eine wichtige Rolle, führt Hans-Jürgen Groß aus und nennt weitere Beispiele für Projekte mit barrierefreier Ausrichtung.
* Schrittweise Erneuerung barrierefreier WC-Module für U-Bahn-Stationen noch ab 2020
* Bezüglich der Bauprojekte der Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Linien Stadtwerke GmbH – die Wohnungen werden grundsätzlich alle barrierefrei erreichbar sein.
* Neues Modell der Badner Bahn TW500 ab 2021
* Ausbau digitaler Services
* Überarbeitung der Geschäftsbedingungen von Wien Energie mit dem Ziel, einfache, einheitliche Gestaltung von Kundenverträgen, Stichwort: Leichter Lesen
* Folder: Barrierefreiheit der Wiener Linien in Leichter Lesen
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Wir haben keine Chance – nutzen wir sie
Sie können die öffentlichen Verkehrsmittel nur eingeschränkt nutzen? Höhere Staatsgewalten bestimmen, ob und wann Sie das Haus verlassen, wie lange, mit wie vielen Personen und in welchen Beziehungs- und Bezugspersonenkonstellationen?
Ja, es beschleicht Sie das unangenehme Gefühl, immer mehr die Kontrolle abgeben zu müssen, zum Wohle aller?
Willkommen in unserer Welt! Ausgangsbeschränkung ist für viele Menschen mit Behinderungen, besonders für jene, die sich in Tageswerkstätten, Wohn- und Betreuungseinrichtungen befinden und für alle, die keinen Anspruch auf Persönliche Assistenz haben, sei es weil sie die ‹falsche› Behinderung haben oder im ‹falschen› Bundesland geboren sind, alltägliche Realität – schon vor Corona.
Berührungsverbot ist für manche ein Segen: kein Händeschütteln, kein Bussi-Bussi und keine halbherzigen Umarmungen. Für andere schlicht unerträglich, weil sie das Berühren brauchen wie die Luft zum Atmen. Für nicht wenige Berufsgruppen ist es existenzbedrohend. Und für viele Menschen mit Behinderung ist es alltägliche Realität – schon vor Corona!
Wir sind euch einige Radlängen voraus. Viele von uns sind sich der Verletzlichkeit ihrer Körper bewusst und, dass sich Leben einer 100%-igen Kontrolle entzieht. Wir kennen die Erfahrung von Isolation, Wut und Ohnmacht, nicht so funktionieren zu können, wie es der Neoliberalismus gerne hätte. Wir wissen aber auch, wie Peers und Allies einander unterstützen können, wie Solidarität gelebt und gefeiert werden kann.
Mit-Einander statt Für-Einander – Inklusion geht uns alle an: Gemeinsam rollen, gehen, blockieren wir Straßen, um daran zu erinnern, was alles möglich ist, wenn es sozial- und gesellschaftspolitisch notwendig wird. Dass diese Notwendigkeiten von Verwaltung und Politik auch als solche nicht nur erkannt, sondern tatsächlich umgesetzt werden, ist die Chance nach Corona!
Persönliche Assistenz für Alle, De-Institutionalisierung, angemessene Bezahlung für Persönliche Assistent*innen und Personal in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, bezahlte Haus- und Reproduktionsarbeit, ein bedingungsloses Grundeinkommen, um nur einige nicht wirklich neue, aber system-erneuernde Forderungen zu nennen. Es gibt nur eine Welt für alle, JETZT und nicht erst nach Corona. löf
Dieser Artikel ist zuerst in KUPF – Kulturplattform OÖ erschienen.
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Wiener Linien starten den Umbau ihrer selbstreinigenden WC-Module
Die Wiener Linien kündigen an, bis 2021 22 WC-Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik umzubauen.
In einer Presseausendung der Wiener Linien ist zu lesen, dass die erste WC-Anlage noch im Sommer 2020 eröffnet werden soll. Die Arbeiten an den einzelnen Standorten sollen nach jeweils maximal vier Wochen abgeschlossen sein.
In der Vergangenheit berichtete BIZEPS mehrfach über die Missstände in den WC-Anlagen der Wiener Linien. Das Unternehmen wies die Verantwortung für die Anlagen zunächst von sich. Es gab Beschwerden wegen gesperrter Toiletten und heruntergekommenen Anlagen. Es gab kein Konzept, die Situation zu ändern. Obwohl ein solches immer wieder versprochen wurde.
2019 stellten die Wiener Linien ein neues WC-Konzept vor. Dieses beinhaltete sowohl WCs mit eigenem Service-Personal und höheren Hygienestandards, als auch selbstreinigende WC-Anlagen. Im September 2019 wurde die erste betreute Anlage am Stephansplatz eröffnet. „Die Wiener Linien vertrauen sowohl bei den betreuten WC-Anlagen als auch bei den WC-Modulen auf Experten aus dem Sanitärbereich. So können wir unseren Fahrgästen immer saubere und sichere WC-Anlagen gewährleisten“, so Wiener-Linien-Geschäftsführer Günter Steinbauer.
Die neuen WC-Module bestehen aus rostfreiem Edelstahl, sind unisex – also sowohl stehend als auch sitzend nutzbar, die Apparate sind selbsterklärend und die Technik ist einfach. Jeder Standort soll zudem kostenlos mit dem Euroschlüssel benutzbar sein. mül
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NEOS: Zweiter Lift am Reumannplatz ist möglich
Christine Hahn, Klubobfrau der NEOS Favoriten, ist davon überzeugt, dass sehr wohl Platz für den lange geforderten zweiten Lift für die U1 Station Reumannplatz wäre.
Schon länger setzen sich die NEOS für den Bau eines zweiten Liftes in der U1 Station Reumannplatz ein. Im Februar 2019 stellten Christine Hahn, Klubobfrau der NEOS Favoriten, und Bezirksrat Roman Sonderer (NEOS) einen entsprechenden Antrag. Dieser wurde einstimmig beschlossen und der Verkehrskommission des Bezirks zugewiesen.
In der Bezirksvertretungssitzung am 11. Dezember 2019 hätten sich alle Parteien mit Ausnahme der SPÖ für einen zweiten Lift ausgesprochen. „Die Wiener Linien sehen weiterhin keine Möglichkeit für die rund 60.000 täglichen U-Bahnpassagiere eine Lösung zu finden“, zeigt sich Christine Hahn enttäuscht. mül
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Industriearbeit für Taschengeld
Wie große Unternehmen Industriearbeit an Behindertenwerkstätten outsourcen und auch noch von den Werkstätten-Betreibern dazu ermutigt werden.
Unter Outsourcing versteht man, wenn ein Unternehmen Aufträge an externe Dienstleister abgibt. Man kennt das auch im Zusammenhang damit, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden, meistens, um durch geringere Entlohnung Geld zu sparen.
Doch dieses Outsourcing gibt es auch hier in Österreich. Hier sind es nicht ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die quasi ausgebeutet werden, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten. Das ist etwas, das Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter, die Volksanwaltschaft, der Monitoringausschuss, unterstützt auch von einigen Politikerinnen und Politikern, schon lange fordern.
Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten für ihre Arbeit nur ein Taschengeld und sind auch nicht voll sozialversichert (lediglich unfallversichert). Werden sie älter, bekommen sie daher auch keine Pension. Das bedeutet ein Leben am Existenzminimum und in Abhängigkeit von anderen. Und das obwohl sie zu fixen Arbeitszeiten qualitative und komplizierte Arbeiten für große Unternehmen verrichten.
In einem BIZEPS-Artikel kritisiert Volksanwalt Werner Amon diesen Zustand. „Natürlich ist die Arbeit in Behindertenwerkstätten auch Teil einer Therapie, das kann aber keine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen, die arbeiten wollen, kein unabhängiges Leben führen können und sich nicht beruflich verwirklichen können.“
Diese Tatsache allein ist schon problematisch genug. Noch alarmierender ist vor diesem Hintergrund allerdings, dass Werkstätten-Betreiber wie beispielsweise die Lebenshilfe Wien diese Situation aktiv unterstützen und für Outsourcing in die Werkstätten werben. „(…) auf dringender Suche nach neuen Aufgaben und Industriearbeiten“, heißt es in der Ausschreibung. Sie werben aktiv damit, dass Unternehmen Arbeiten an ihre Werkstätten übergeben können und verwenden sogar den Begriff „Outsourcing“.
In der Ausschreibung ist von einem Mehrwert für die Unternehmen und Chancen für Menschen mit Behinderungen die Rede. Diese könnten im Rahmen der Auftragsabwicklung ihre Fertigkeiten trainieren, am Arbeitsprozess teilhaben und ihr Selbstvertrauen stärken. Das Unternehmen bekäme im Gegenzug dazu qualitative Dienstleistungen und eine Entlastung.
Einer der größten Vorteile für die Unternehmen ist zugleich aber einer der größten Nachteile für die Menschen mit Behinderungen. Die Unternehmen sparen Geld auf Kosten der Menschen mit Behinderungen, die für ihre Arbeit nicht richtig entlohnt werden. In der Ausschreibung bleibt das aber unerwähnt. Das ist kein Einzelfall, sondern bittere Realität im Arbeitsleben von Menschen, die in einer Werkstätte arbeiten. mül
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