Worum geht es?
Der Fachbereich Mobilität und Infrastruktur soll die Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichem Raum maßgeblich verbessern, Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen nachhaltig abbauen und damit ein Alltagsleben möglichst ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Dabei geht es um die Benutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Gebäude, Straßenkreuzungen, aber genauso auch von technischen Einrichtungen wie Bankomaten, Automaten und vielem mehr. Blinden und sehbehinderten Menschen sollen nicht nur die allernotwendigsten gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten und Funktionen zur Verfügung stehen, sondern eine gleichberechtigte und vollumfängliche Nutzbarkeit ermöglicht werden – mit einem Wort: ECHTE Barrierefreiheit !
Was machen wir?
Wir beraten öffentliche Stellen, Verkehrsunternehmen und Firmen, schreiben Stellungnahmen und Beurteilungen, und wirken bei neuen Normen mit.
Mit Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren wir für die Probleme, denen blinde und sehbehinderte Menschen im Alltag gegenüberstehen. Wir zeigen auf, wo es gefährliche Hindernisse gibt und versuchen, die Welt für uns alle ein Stück sicherer zu machen.
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Wiener Gewässer: Mit der Hearonymus-App die Donauinsel entdecken!
Anmerkung (Wolfgang Kremser): Die Hearonymus-App ist empfehlenswert und gut mit Smartphones barrierefrei bedienbar. In der App finden sich zahlreiche sehr interessante Audioguides. Mehr über die Rathauskorrespondenz vom 16.10.2020 finden Sie unter Wiener Gewässer: Mit der Hearonymus-App die Donauinsel entdecken! Die herbstliche Donauinsel mit Audioguide erwandern! Auch wenn sich der Herbst…
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Nach tödlichem Unfall auf der U3: Wichtige Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen
Die Stellungnahme an einige wichtige Stellen in Wien wurde vom Fachbereich Mobilität und Infrastruktur zusammengestellt
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Blinder Mann vor U3 gestürzt – Blindenleitlinien mangelhaft?
Auf Betreiben des Fachbereiches Mobilität und Infrastruktur berichtet die Wiener Zeitung: Weitere Infos finden sie hier
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Neuauflage der ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen
Mindestabstand von taktilen Bodeninformationen in Straßenbahn- und Busstationen zur Randsteinkante wurde von 80 cm auf 60 cm reduziert.
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Wien, Begegnungszonen: mangelnde Nutzungssicherheit
Laut Ma28 unvollständige Verlegung taktiler Leitlinien in Herrengasse trotz Beteiligung des KMS

