Worum geht es?
Der Fachbereich Mobilität und Infrastruktur soll die Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichem Raum maßgeblich verbessern, Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen nachhaltig abbauen und damit ein Alltagsleben möglichst ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Dabei geht es um die Benutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Gebäude, Straßenkreuzungen, aber genauso auch von technischen Einrichtungen wie Bankomaten, Automaten und vielem mehr. Blinden und sehbehinderten Menschen sollen nicht nur die allernotwendigsten gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten und Funktionen zur Verfügung stehen, sondern eine gleichberechtigte und vollumfängliche Nutzbarkeit ermöglicht werden – mit einem Wort: ECHTE Barrierefreiheit !
Was machen wir?
Wir beraten öffentliche Stellen, Verkehrsunternehmen und Firmen, schreiben Stellungnahmen und Beurteilungen, und wirken bei neuen Normen mit.
Mit Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren wir für die Probleme, denen blinde und sehbehinderte Menschen im Alltag gegenüberstehen. Wir zeigen auf, wo es gefährliche Hindernisse gibt und versuchen, die Welt für uns alle ein Stück sicherer zu machen.
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Stellungnahmen des KOBV / Österreich zu relevanten Gesetzesentwürfen
Auf der Website des KOBV – Österreich finden Sie zur Zeit Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesentwürfen wie
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EINLADUNG – zum Vortrag von Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger – 16.01.2017, 18:30 Uhr
EINLADUNG – zum Vortrag von Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger – „Zugänglichkeit und Akzeptanz Behinderter Personen im öffentlichen Raum Wann: 16.01.2017, 18:30 Uhr Wo: Mischekg. 3, 2320 Schwechat Anmeldung bis spätestens 09.01.2017 Die gesamte Einladung sowie Treffpunkt, Infos zur öffentlichen Erreichbarkeit unseres Vereinslokals und zur Abholkoordination bei Veranstaltungen siehe unter
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Blickkontakt für Projekt „Taktile Kommunikation“
Blickkontakt für Projekt „Taktile Kommunikation“ mailto:stud.Anna.Ritt@fh-kufstein.ac.at Anna Ritt: Wir wollen im Rahmen unseres Projektes eine qualitative telefonische Umfrage zum Thema Urlaub“ unter blinden und starksehbeeinträchtigten Personen durchführen.“ Interesse/Anmeldung per Mail: Anna Ritt, stud.Anna.Ritt@fh-kufstein.ac.at Details unter
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Kindereinstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz- Kinder-EinstV (BGBl.II Nr.236/2016)
Die bisherige Einstufung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen war nicht zufriedenstellend und führte immer wieder zu inakzeptablen sozialen Härten.
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Behindertenpass im Scheckkartenformat
Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen (BGBl. II Nr. 263/2016) Bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, werden die Behindertenpässe im Scheckkartenformat ausgestellt.